Erbrecht für das Kind, das sich um die Familie kümmert
⚖️ Gesetzliche Erbanteile ändern sich nicht
Die Erbanteile richten sich nicht danach, welches Kind mehr Pflege oder Betreuung leistet. Ein Kind, das sich mehr um die Eltern kümmert, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf einen größeren Erbanteil. Die Erbschaft wird nach gesetzlichen Quoten und dem Prinzip der Gleichheit verteilt.
🏡 Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Der Erblasser kann sein Vermögen teilweise oder vollständig dem Kind übertragen oder schenken, das ihm mehr Aufmerksamkeit oder Pflege bietet.
⚠️ Kann durch eine Reduktionsklage angefochten werden
Andere Erben können eine Reduktionsklage (Tenkis-Klage) nach dem Tod des Erblassers einreichen, um solche Übertragungen anzufechten. Erben mit gesetzlich geschützten Anteilen können innerhalb eines Jahres (spätestens innerhalb von zehn Jahren) nach dem Tod eine Klage einreichen.
🔍 Gerichtliche Prüfung und geschützte Erbanteile
Das Gericht untersucht Transaktionen, die geschützte Erbanteile verletzen, und kann bei Bedarf deren Annullierung anordnen.
📜 Ausnahme: Vertrag über lebenslange Betreuung
Falls der Erblasser mit dem Kind, das regelmäßige Pflege geleistet hat, vor einem Notar einen Vertrag über lebenslange Betreuung abgeschlossen hat, können andere Erben diese Übertragung nicht anfechten.
🛡️ Rechtlicher Schutz dieses Vertrags
Da ein Vertrag über lebenslange Betreuung gegenseitige Verpflichtungen und eine Gegenleistung beinhaltet, verhindert er, dass andere Erben eine Reduktionsklage einreichen können.
9 мая 2025 г.